AGB

Künstlersozialabgabe

Wer Design- oder Textleistungen bei Selbstständigen einkauft, zahlt darauf in der Regel Künstlersozialabgabe. 2026 sind das 4,9 % des Nettohonorars. Die Abgabe fällt auch an, wenn die Designerin oder der Texter selbst nicht über die Künstlersozialkasse versichert ist. Ob Ihr Unternehmen abgabepflichtig ist, weiß Ihre Steuerberatung. Weitere Infos finden Sie direkt bei der Künstlersozialkasse.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tina Paschetag, handelnd unter „Studio Paschetag“
Arndtstraße 24, 33615 Bielefeld
E-Mail: mail@studiopaschetag.de
Stand: Oktober 2026

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Tina Paschetag, handelnd unter „Studio Paschetag“ (nachfolgend „Studio“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Kreativ-, Design- und Agenturleistungen.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Studio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Erbringt das Studio Leistungen vorbehaltlos, liegt darin keine Zustimmung.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und Projektvertrag, gehen diesen AGB vor.

2. LEISTUNGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Das Studio erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Positionierung, Corporate Design, Art Direction, Grafik- und Editorial Design, Konzeption, Text, Kampagnen, Printmedien, Fotokonzeption, Content, Website-Konzeption, Webdesign, Webentwicklung sowie digitale Marketingmaßnahmen. Was das Studio im Einzelnen schuldet, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung.

2.2 Angebote des Studios sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, soweit das Angebot keine andere Frist nennt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt oder durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gibt, dass er die Leistung zu den Bedingungen des Angebots wünscht, insbesondere indem er Unterlagen zur Bearbeitung übermittelt oder einen ersten Arbeitsschritt freigibt.

2.3 Schon Entwürfe, Konzepte und Präsentationen sind vergütungspflichtig, auch wenn der Kunde sie danach nicht weiter beauftragt. Das gilt nur dann nicht, wenn die Parteien ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart haben.

2.4 Angaben zu Terminen und Zeitplänen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Liefert der Kunde Inhalte oder Freigaben verspätet oder wünscht er nachträglich Änderungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

2.5 Das Studio darf zur Vertragserfüllung qualifizierte freie Mitarbeitende und Dritte einsetzen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet das Studio die vereinbarte Leistung, nicht die persönliche Leistung einer bestimmten Person.

3. MITWIRKUNG, ABSTIMMUNGEN UND FREIGABEN

3.1 Der Kunde stellt dem Studio alle Informationen, Texte, Bilder, Logos, Daten, Zugänge und sonstigen Unterlagen, die das Studio für den Auftrag braucht, rechtzeitig, vollständig und in einem geeigneten Format zur Verfügung. Er benennt eine Ansprechperson, die entscheiden und freigeben darf.

3.2 Der Kunde sichert zu, dass er die von ihm bereitgestellten Inhalte nutzen, bearbeiten und weitergeben darf. Er stellt das Studio von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vertragsgemäßen Verwendung dieser Inhalte geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.

3.3 Der Kunde prüft vorgelegte Entwürfe, Texte, Daten und sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Das betrifft insbesondere Namen, Adressen, Preise, Termine, technische Angaben, Bildrechte sowie inhaltliche Aussagen.

3.4 Freigaben erfolgen in Textform, soweit nicht im Projektablauf etwas anderes vereinbart wird. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Nach einer Freigabe setzt das Studio Änderungen nur noch als kostenpflichtige Zusatzleistung um, es sei denn, die Änderung beruht auf einem Mangel, den das Studio zu vertreten hat.

3.5 Schickt das Studio nach einem Termin eine Zusammenfassung der Absprachen, gilt sie als Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei Arbeitstagen in Textform, arbeitet das Studio auf dieser Grundlage weiter.

3.6 Vorschläge, Anregungen und sonstige Mitarbeit des Kunden ändern das vereinbarte Honorar nicht und begründen kein Miturheberrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.

4. GESTALTUNGSFREIHEIT

4.1 Im Rahmen des Auftrags und des abgestimmten Briefings hat das Studio Gestaltungsfreiheit. Reklamationen allein aus geschmacklichen oder künstlerischen Gründen sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde gestalterische Änderungen, gelten dafür die vereinbarten Korrekturschleifen nach Ziffer 6. Darüber hinausgehende Änderungen vergütet der Kunde nach Aufwand.

5. VERGÜTUNG, AUSLAGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde trägt vereinbarte oder erforderliche Auslagen und Fremdkosten, insbesondere für Druck, Versand, Lizenzen, Stockmaterial, Schriften, Bildmaterial, Medienbudget, Hosting, Domains und technische Dienste, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

5.2 Das Studio kann Abschlagszahlungen entsprechend dem im Angebot vereinbarten Projektfortschritt verlangen. Fehlt eine solche Vereinbarung, darf das Studio angemessene Abschläge für nachweisbar erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Studio.

5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bleibt eine Zahlung aus, darf das Studio nach angemessener Ankündigung weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.6 Hinweis zur Künstlersozialabgabe: Unternehmen, die regelmäßig Design- und Textleistungen einkaufen, zahlen auf die Honorare in der Regel Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Diese Pflicht trifft den Kunden unabhängig davon, ob das Studio selbst über die Künstlersozialkasse versichert ist.

6. KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGS

6.1 Soweit das Angebot nichts anderes regelt, sind je Entwurfsphase zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden und deren einmalige Umsetzung durch das Studio.

6.2 Wünsche des Kunden, die den vereinbarten Leistungsumfang ändern oder erweitern, schuldet das Studio nur, wenn es sie in Textform bestätigt hat. Das Studio informiert den Kunden vor der Umsetzung, soweit möglich, wie sich die Änderung auf Vergütung, Terminplan und sonstige Projektvorgaben auswirkt.

6.3 Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot stehen, vergütet der Kunde nach Aufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes oder eines ergänzenden Angebots. Dazu gehören insbesondere weitere Korrekturschleifen, zusätzliche Entwurfsvarianten, Änderungen nach Freigabe, zusätzliche Seiten oder Funktionen, Nacharbeiten wegen verspätet oder fehlerhaft gelieferter Inhalte sowie zusätzliche Abstimmungen.

7. KÜNDIGUNG, PROJEKTABBRUCH UND TERMINABSAGEN

7.1 Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung, ohne dass das Studio dies zu vertreten hat, vergütet er die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand, höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Für den noch nicht erbrachten Teil erhält das Studio pauschal 20 % der darauf entfallenden Vergütung. Beide Parteien können nachweisen, dass dem Studio ein höherer oder geringerer Betrag zusteht.

7.2 Sagt der Kunde einen vereinbarten Workshop-, Shooting- oder Präsentationstermin weniger als 7 Kalendertage vorher ab, kann das Studio 50 % der für diesen Termin vereinbarten Vergütung berechnen, bei einer Absage weniger als 48 Stunden vorher 100 %. Bereits entstandene Fremdkosten trägt der Kunde in voller Höhe. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. ABNAHME UND MÄNGELANSPRÜCHE

8.1 Hat eine Leistung werkvertraglichen Charakter, insbesondere ein Design, eine Website oder ein anderes konkretes Arbeitsergebnis, fordert das Studio den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf.

8.2 Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, die das Studio setzt. Er erklärt die Abnahme oder benennt mindestens einen konkreten wesentlichen Mangel in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern.

8.3 Erklärt der Kunde innerhalb der gesetzten Frist weder die Abnahme noch verweigert er sie unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Auch wenn der Kunde die Leistung nutzt, veröffentlicht oder weitergibt, kann darin eine Abnahme liegen.

8.4 Das Studio beseitigt berechtigt gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

8.5 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Ziffer 14.1 und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

9. NUTZUNGSRECHTE, URHEBERNENNUNG UND EIGENWERBUNG

9.1 Das Urheberrecht an den vom Studio geschaffenen Leistungen bleibt beim Studio beziehungsweise bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte, die er für den im Angebot beschriebenen Zweck braucht.

9.2 Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. Umfang, Dauer, Gebiet, Medien und Exklusivität richten sich nach dem Angebot. Will der Kunde die Ergebnisse darüber hinaus nutzen, bearbeiten, an Dritte übertragen oder in anderen Medien oder Ländern einsetzen, braucht er vorher die Zustimmung des Studios. Das Studio kann dafür eine zusätzliche Vergütung verlangen.

9.3 Abweichend von Ziffer 9.2 erhält der Kunde an Logos, Wort-Bild-Marken und den Grundelementen seines Corporate Designs ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Er darf diese Elemente als Marke anmelden.

9.4 Nutzungsrechte an Leistungen Dritter, insbesondere an Schriften, Stockmaterial, Musik, Bildern, Software, Plug-ins und Templates, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Das Studio verschafft nur die Rechte, die es selbst wirksam einräumen darf. Der Kunde beachtet die Lizenzbedingungen und trägt etwaige Folge- oder Verlängerungskosten, soweit nicht anders vereinbart.

9.5 Das Studio kann Software mit Funktionen künstlicher Intelligenz einsetzen. An Ergebnissen, die ohne prägende menschliche Gestaltung entstehen, besteht unter Umständen kein Urheberrecht. Das Studio räumt dem Kunden daran die Rechte ein, die ihm selbst zustehen, und teilt auf Nachfrage mit, ob und in welchem Umfang es solche Werkzeuge eingesetzt hat.

9.6 Entwürfe, Präsentationen, Konzepte und Ideen, die der Kunde nicht beauftragt oder nicht vergütet hat, darf er ohne vorherige Zustimmung des Studios weder nutzen noch umsetzen, vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. Die Rechte daran bleiben beim Studio.

9.7 Das Studio darf abgeschlossene Projekte einschließlich Name und Logo des Kunden als Referenz für eigene Kommunikation und Akquise zeigen, in jedem Medium. Das gilt auch für Entwürfe und nicht umgesetzte Varianten, sobald das Projekt veröffentlicht ist. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Parteien Vertraulichkeit vereinbart haben oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

9.8 Das Studio darf als Urheber genannt werden, bei Websites im Impressum oder im Footer, bei sonstigen Leistungen in branchenüblicher Form, soweit nichts anderes vereinbart ist.

10. DRUCK UND PRODUKTION

10.1 Vor Druck- oder Produktionsbeginn legt der Kunde oder die beauftragte Druckerei dem Studio einen Proof oder ein Korrekturmuster vor, soweit das Studio die Druckdaten erstellt hat.

10.2 Überwacht das Studio die Produktion, gilt das nur bei gesonderter Vereinbarung. In diesem Fall darf das Studio gegenüber der Druckerei die nötigen Entscheidungen treffen und Weisungen geben.

10.3 Von allen gedruckten oder produzierten Arbeiten erhält das Studio fünf einwandfreie Belegexemplare kostenlos, bei hochwertigen Einzelstücken eine angemessene Anzahl. Das Studio darf sie für die Eigenwerbung verwenden.

11. WEBSITES, DIGITALE LEISTUNGEN UND RECHTLICHE PRÜFUNGEN

11.1 Bei Websites und sonstigen digitalen Leistungen bestimmt das Angebot, ob das Studio Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung, Pflege, Hosting, Domainverwaltung, Suchmaschinenoptimierung oder laufende Betreuung schuldet. Pflege, Aktualisierung, Sicherung oder Überwachung schuldet das Studio nur, wenn die Parteien das ausdrücklich vereinbart haben.

11.2 Das Studio schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Platzierung in Suchmaschinen, Anzahl von Anfragen, Verkäufen oder Konversionen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

11.3 Rechtliche Prüfungen, insbesondere zu Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Verbraucher-, Barrierefreiheits- oder Kennzeichnungsrecht, gehören nicht zur Leistung. Das Studio prüft auch nicht, ob ein Logo oder eine Gestaltung als Marke oder Design eintragungsfähig ist. Der Kunde lässt die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und die erforderlichen Rechtstexte durch fachkundige Stellen prüfen. Erkennt das Studio während der Arbeit ein rechtliches Risiko, weist es den Kunden darauf hin.

11.4 Der Kunde sichert seine Zugangsdaten und erstellt angemessene Sicherungskopien seiner Daten, soweit keine abweichende Vereinbarung über Wartung oder Backup besteht. Nach der Übergabe ist der Kunde für Betrieb, Aktualisierung und Sicherheit seiner Systeme verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. FREMDLEISTUNGEN

12.1 Das Studio darf erforderliche Fremdleistungen, beispielsweise Druck, Hosting, Programmierung, Fotografie, Video, Sprecherleistungen, Lizenzen oder Medienschaltungen, nach Abstimmung mit dem Kunden im Namen und für Rechnung des Kunden oder im eigenen Namen beauftragen.

12.2 Beauftragt das Studio Fremdleistungen im Namen des Kunden, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Beauftragt das Studio Fremdleistungen im eigenen Namen, erstattet der Kunde die vereinbarten oder erforderlichen Kosten.

12.3 Beauftragt das Studio Fremdleistungen im eigenen Namen, kann es vom Kunden einen Vorschuss bis zur Höhe der erwarteten Fremdkosten verlangen. Ab einem Auftragswert von 500 € netto beauftragt das Studio die Fremdleistung erst, wenn der Vorschuss eingegangen ist.

12.4 Für Leistungen Dritter übernimmt das Studio keine Gewähr, sofern es kein Auswahl-, Organisations- oder Überwachungsverschulden trifft. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

12.5 Hat das Studio eine Fremdleistung im eigenen Namen beauftragt, tritt es seine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Der Kunde macht diese Ansprüche zuerst gegenüber dem Dritten geltend, bevor er das Studio in Anspruch nimmt.

13. PROJEKTENDE, HERAUSGABE UND ARCHIVIERUNG

13.1 Nach Ende eines Projekts oder einer laufenden Zusammenarbeit erhält der Kunde die finalen, vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse in den vereinbarten oder für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Formaten.

13.2 Offene, editierbare oder native Arbeitsdateien, Rohdaten, Rohmaterialien, Entwicklungsstände, interne Notizen, Kalkulationen, Präsentationsdateien, Quellcode-Repositorien oder sonstige Produktionsmittel gibt das Studio nur heraus, wenn das Angebot oder eine gesonderte Vereinbarung es vorsieht. Das Studio kann die Herausgabe gesondert vereinbaren und berechnen. Gibt das Studio offene Daten heraus, darf der Kunde sie nur im vereinbarten Umfang nutzen und nur mit Zustimmung des Studios verändern.

13.3 Originalunterlagen und Daten, die der Kunde bereitgestellt hat, gibt das Studio auf Verlangen zurück, soweit technisch möglich und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde sichert seine bereitgestellten Daten selbst.

13.4 Nach Vertragsende muss das Studio ohne gesonderten Auftrag weder Leistungen fortführen noch Systeme betreuen, Daten aktualisieren oder Übergaben und Einarbeitungen für den Kunden oder Dritte erbringen. Solche Leistungen vergütet der Kunde nach vorheriger Vereinbarung gesondert.

13.5 Das Studio darf Projektunterlagen und Arbeitsdaten nach Abschluss archivieren oder löschen. Eine Aufbewahrung über die gesetzliche Frist hinaus schuldet das Studio nicht.

14. HAFTUNG

14.1 Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Studio nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung des Studios wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.4 Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreterinnen und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen des Studios.

15. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

15.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erfahren, vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

15.2 Verarbeitet das Studio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Erfüllungsort für die Leistungen des Studios ist Bielefeld. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

16.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.